Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (vom 01.07.2024)
- Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen üblicherweise die Kosten einer Psychotherapie.
- Gesetzlich Versicherte können in begründeten Fällen die Übernahme der Psychotherapiekosten in einer Privatpraxis bei ihrer Krankenkasse beantragen (§ 13 Abs. 3 SGB V). Mehr Informationen zu Kostenerstattungsverfahren: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung
- Selbstzahler*innen können die Behandlungskosten privat tragen: Es werden dann keine personen- und krankheitsbezogenen Daten an die Krankenkassen weitergeleitet.

Katja Füllekrug (Diplom-Psychologin)