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Kostenübernahme

Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) – Auszug aus der GOÄ(Übersicht Stand April 2020: ohne Gewähr)

Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (vom 01.07.2024)

  • Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen üblicherweise die Kosten einer Psychotherapie.
  • Gesetzlich Versicherte können in begründeten Fällen die Übernahme der Psychotherapiekosten in einer Privatpraxis bei ihrer Krankenkasse beantragen (§ 13 Abs. 3 SGB V). Mehr Informationen zu Kostenerstattungsverfahren: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung
  • Selbstzahler*innen können die Behandlungskosten privat tragen: Es werden dann keine personen- und krankheitsbezogenen Daten an die Krankenkassen weitergeleitet.
Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie 
Katja Füllekrug (Diplom-Psychologin)
Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Katja Füllekrug (Diplom-Psychologin)